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Verluste beim Online-Glücksspiel?

So können Sie Ihr Geld zurückholen

Was kaum ein Spieler weiß: Wenn jemand online bei einem illegalen Online-Glücksspielanbieter in Deutschland Geld verloren hat, kann er es wieder zurückfordern. 

Vor der teilweisen Legalisierung von Online-Glücksspielen im Juni 2021 waren unfassbare 83 Prozent der Online-Glücksspielanbieter in Deutschland ohne Lizenz unterwegs. Das ist wegen der oben genannten Verjährungsfrist noch immer relevant und bedeutet also: Wer in Online-Casinos Geld verloren hat, hat dies höchstwahrscheinlich illegal getan, ohne es überhaupt zu merken. Denn die Casino- oder Sportwettenseiten sind professionell aufgebaut, oft wird mit gültigen Lizenzen geworben, die in Deutschland aber überhaupt nicht gelten. Angesichts dessen denken viele Nutzer deshalb nicht im Traum daran, dass sie an einem illegalen Glücksspiel teilnehmen. In einem dermaßen überregulierten Land wie der Bundesrepublik ist es für die meisten kaum vorstellbar, dass so etwas einfach möglich ist. Dazu kommen nur die wenigsten Spieler überhaupt auf die Idee, dass sie ihre Verluste zurückholen können. Und genau daraus machen viele dieser illegalen Glücksspielanbieter ein Milliarden-Geschäft.

Spieler von Glücksspielen, die im Online-Casino z.B. beim Roulette, Black Jack oder den dortigen Automatenspielen viel Geld verloren haben, können sich Hoffnung machen, dieses Geld zurück zu bekommen.

Auch für lang vergangene Verluste können diese geltend gemacht werden.

Seit Jahren hat sich die akriba GmbH auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert und wir können somit mit unseren kooperierenden Fachanwälten auf eine große Anzahl erfolgreich abgewickelter Projekte zurückblicken. Besonders die Rückholung von Verlusten aus Glücksspiel ist uns ein großes anliegen.

 

Das können wir für Sie tun:

1. Wir prüfen für Sie kostenlos, anhand einer Checkliste, ob und in welcher Höhe die Möglichkeit auf Schadensersatz bzw. einer Rückzahlung besteht.

2. Wir helfen Ihnen ohne Kostenrisiko.

3. Unsere kooperierenden Fachanwälte vertreten Sie außergerichtlich und bei Klageverfahren.


Um kostenlos zu überprüfen, ob eine Rückerstattung in Ihrem Fall erfolgreich durchsetzbar ist, bitten wir Sie, vorab unsere Checkliste auszufüllen (das geht auch anonym).

 

Hier geht´s zur: Checkliste

 

Hilfe für Glücksspiesüchtige sowie deren Angehörige erhalten Sie von unserem Kooperationspartner: www.glueckszone.de

 

 

 

 

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Prämiensparen: Kündigung und Zinsen falsch berechnet!

 

Viele Prämiensparverträge und Riester-Banksparpläne enthalten eine unzulässige Klausel in den Verträgen.

Wer so einen Vertrag abgeschlossen hat, kann teilweise tausende Euro nachfordern.

Gerne überprüfen wir Ihre Ansprüche kostenlos!

Die akriba GmbH hat sich insbesondere auf die Unterstützung zur Durchsetzung von Verbraucherrechten sowie den Belangen mittelständischer Unternehmen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen spezialisiert und verfügt dort über eine jeweils fundierte Erfahrung. Sprechen Sie uns an. Wir sind für sie da, egal ob telefonisch oder per Mail. Gemeinsam mit Ihnen klären wir unkompliziert und kostenlos Ihre Fragen.

Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Sparkassen,
Volks- und Raiffeisenbanken sowie private Banken langfristige Sparverträge verkauft.

Viele dieser Verträge enthalten Klauseln, die rechtswidrig sind. In den letzten Jahren sind die Marktzinssätze stark gefallen. Deswegen haben die Kreditinstitute die Sparzinsen der Verträge regelmäßig nach unten angepasst. Dabei berufen sie sich auf eine Klausel, welche sie zur Anpassung der Zinsen berechtigen soll. Die einseitige Zinsanpassung kann zur Folge haben, dass Kunden zu wenig Zinsen gutgeschrieben wurden.

Üblicherweise funktionieren Prämiensparverträge so: Der Sparer zahlt monatlich einen festen Betrag ein. Auf das angesparte Guthaben erhält er variable Zinsen, ähnlich wie bei einem Sparbuch. Zusätzlich erhalten die Kunden von ihrer Sparkasse jedes Jahr eine Prämie. Diese Prämie ist ein bestimmter Prozentsatz der in diesem Jahr eingezahlten Beträge, wobei der Anteil immer weiter ansteigt. Üblich waren Prämien, die bis auf 50 % der jährlichen Einzahlung ansteigen.

Das Problem für die Banken:

Das allgemeine Zinsniveau liegt für vergleichbare Einlagen inzwischen nahe Null. Der variable Zins kann aber nicht unter 0 % fallen. Durch die fest vereinbarte Prämie ergibt sich daher für die Sparer eine vergleichsweise attraktive Rendite. Für die Banken bedeuten alte Prämiensparverträge dagegen hohe Kosten. Daher versuchen Banken und Sparkassen Prämiensparverträge zu kündigen.

Bitte beachten Sie: Bei Kündigungen bis 2017 oder früher, ist ein Vorgehend aufgrund von Verjährung leider nicht mehr möglich!

Holen Sie sich Ihr Geld zurück

Wir prüfen für Sie kostenlos die Ansprüche, so dass Sie evtl. mit einer schönen Nachzahlung rechnen können.

  
Sprechen Sie uns an!
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